aktuelle Anträge Stand 01.03.2018

Achtung - Achtung: Bei den waffenrechtlichen Antragstellungen bitte nur noch die neu heraus­gege­benen Vordrucke verwenden - Datum im Formblatt rechts oben verweist auf 2018. Sollten noch alte Formulare "aus der Schub­lade" verwendet worden sein, werden diese unbearbeitet zurückgesendet!

 

Sehr geehrte Sportfreunde!

In Verbindung mit den Bedürfnisanträgen nach § 14 WaffG möchte ich Euch hiermit noch einmal die Disziplintabellen übermitteln. Um es gleich vorwegzunehmen - nach wie vor gibt es bei den Disziplinbezeichnungen in der Sportordnung des DSB Teil 0 und Teil 2 unterschiedliche Bezeichnungen der Kurzwaffendisziplinen. Mit diesem Umstand müssen wir leider leben und er macht viel Ärger. Ich möchte in Bezug auf die DSB-SpO Teil 2 nochmals auf einige Probleme hinweisen:

  1. Die Regelnummern Großkaliberpistole 2.50 (DSB) und T 2.05 (TSB) nicht für Bedürfnisbestätigungen verwenden,da es sich nur um eine Sammelbezeichnung für verschiedene Kaliber handelt
    Richtig ist:
    Nur kaliberbezogene Regelnummern verwenden:
    2.53 Großkaliberpistole 9 mm Luger,
    2.55 Großkaliberrevolver .357 Mag,
    2.58 Großkaliberrevolver .44 Mag,
    2.59 Großkaliberpistole .45 ACP
  2. In den Disziplinen Zentralfeuerpistole 2.45 (DSB) und Zentralfeuerpistole-PräzisionT 2.03 (TSB) sind Pistolen Kaliber 7,62mm bis 9 mm und in der Disziplin Zentralfeuerrevolver-Präzision T 2.04 (TSB) Revolver Kaliber .32 bis .38 zulässig. Revolver im Kaliber .357 Mag sind hier nicht zugelassen.
  3. Im Bereich der Thüringer Sportordnung (DSB-Sportordnung Teil B) gibt es neue Disziplinen bzw. geänderte Disziplinnummern:

    T2.07 Ordonnanzpistole 1 ( Kaliber 7,62 mm bis 9 x 18 mm )
    T2.08 Ordonnanzpistole 2 ( Kaliber 9 mm Luger / 9 x 19 mm )
    T2.09 KK-Pistole - Präzision - Auflage

Mit dem Bedürfnisantrag (Grüne WBK nach § 14/2 WaffG) ist eine Waffe mit Angabe der Disziplinbezeichnung und dem konkreten Kaliber (Munitionsbezeichnung) zu benennen. Des weiteren ist die Angabe zu machen,auf welcher entsprechend zugelassenen Anlage mit dieser Waffe geschossen werden soll.

Disziplin-Nummern laut aktueller Sportordnung, zur Beachtung

Information: Die Bundesregierung plant eine Waffenrechtsänderung.Wesentlicher uns interessierender Punkt wird die Erhöhung des Aufbewahrungsstandards für Waffen und Munition sein. Der DSB hat zwar einen Bestandsschutz für bisherige legale Waffen-und Munitionsbesitzer erreicht - zukünftige Waffenbesitzer werden sich aber nach Inkrafttreten des Gesetzes einen Waffenschrank der Norm DIN / EN 1143-1anschaffen müssen. Ob die angeblich höhere Aufbruchsicherheit notwendig ist (mir sind in Thüringen jedenfalls keine diesbezüglichen Fälle bekannt) und die höheren Kosten damit zu rechtfertigen sind,entzieht sich meiner Kenntnis.

Mit besten Grüßen
Hans Gülland VPr.-R.

Alle aktuellen Formulare findet Ihr auf der Landesverbandsseite unter der Rubrik "DOWNLOAD"